Campieren und Biwakieren
Im Kanton Waadt ist das wilde Zelten in Zelten oder Biwaks (ohne Zelt) nicht erlaubt.
Er wird nur in den folgenden drei Situationen toleriert:
- Eine Nacht (nicht in einer Gruppe) in den Bergen jenseits der Waldgrenze schlafen
- Schlafen auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Eigentümers
- Notfall-Biwak
Allgemeine Verbote bestehen für Naturschutzgebiete, eidgenössische Jagdbanngebiete und Wildruhezonen.